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lunchletter.at bietet verschiedene Möglichkeiten für den Versand von SMS. Die Abrechnung von SMS-
Diensten erfolgt nach tatsächlichem Versandvolumen. Für Kunden welche die SMS-Dienste
nutzen, gelten nachfolgende Bestimmungen.
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Der Kunde darf den SMS-Dienst ausschließlich zu gesetzlich erlaubten
Verhaltensweisen nutzen. Ausnahmslos verboten ist:
a) die Nutzung zur Übermittlung, Speicherung oder sonstigen Erhaltung von SMS mit
(teilweise) verbotenen Inhalten. Verbotene Inhalte sind solche, die gegen gesetzliche Ge- oder
Verbote verstoßen, vor allem die pornographischer, nationalsozialistischer,
schimpfender, beleidigender, rassistischer, fremdenfeindlicher, herabwürdigender,
insbesondere sexuell herabwürdigender, blasphemischer, diskriminierender,
diskreditierender, politisch oder religiös extremistischer oder moralisch verwerflicher Natur
sind. Dieses Verbot gilt auch für den Hinweis auf (zB Bekanntgabe eines Internetlinks) oder
die sonstige Zugänglichmachung zu Medien iSd MedienG, oder sonstige
Kommunikationsmittel mit (teilweise) verbotenen Inhalt.
b) die Übermittlung "unerbetener Nachrichten" gemäß § 107 Telekommunikationsgesetz
2003 (TKG); „Nicht angeforderter kommerzieller Telekommunikation“ gemäß § 7 ECommerce-
Gesetz (ECG); "Elektronischer Post" entgegen § 12 Abs. 3
Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG), sowie § 75 Abs. 4 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG;
jeweils idgF; und
c) die Nutzung zu jeglichen Verhaltensweisen, mit denen das Tatbild, der Tatbestand oder
ein Tatbestandsmerkmal eines gerichtlich strafbaren Delikts, einer Verwaltungsübertretung
(Verwaltungsstraftat) oder ein sonstiges gesetzliches Verbot, insbesondere auch Eingriffe in
die Persönlichkeitsrechte und Privatsphäre oder Zuwiderhandlungen gegen das
Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), verwirklicht oder
einem gesetzlichen Verbot zuwider gehandelt wird. Dies unabhängig von der Begehungsform
(unmittelbarer Täter, Bestimmungs- oder Beitragstäter).
Der Benutzer erklärt, die diesbezüglichen Rechtslagen zu kennen bzw. verpflichtet sich,
sich durch zweckmäßige Maßnahmen darüber Kenntnis zu verschaffen.
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lunchletter.at ist jederzeit berechtigt, das dem Kunden zur Verfügung stehende SMS-Versandvolumen
zu beschränken.
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Auch SMS, die nicht zugestellt werden (können), weil sie der Kunde zB an eine
nicht existente, nicht aktive oder nicht identifizierbare Adresse (Handynummer)
verschickt, gelangen zur Verrechnung.
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